Brandschutz im Genehmigungsverfahren

Alle Neubaumaßnahmen sowie Umbauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude unterliegen dem Bauordnungsrecht. Ziel dessen ist es, Gefahren abzuwenden, die von einer baulichen Anlage ausgehen und Schäden für Menschen, Tiere oder Sachwerte hervorrufen können. Die Grundlagen finden sich in der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW). Sie werden ergänzt durch verschiedene Sonderbauvorschriften, wie z. B. Sonderbauverodnung, Industriebaurichtlinie, sowie weitere Bestimmungen und technische Richtlinien.

Die Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag dem vorbeugenden Brandschutz zur Bewertung vorlegt. Dieser prüft, ob

  • sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden
  • ein Brand- oder Rauchausbreitung wirksam verhindert wird
  • die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude kommt
  • ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht
  • Löschwasser zurückgehalten werden muss
  • betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten sind


Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr.


Brandmeldeanlagen, Gebäudefunk und Feuerwehrschlüsseldepots

Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der Brandmeldeanlage sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte und unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen.

Diese Bedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Planung der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen besonders die Auslösung von Falschalarmen unterbinden.

Die technischen Details werden durch die Leitstelle des Kreises Steinfurt gestellt.

Die aktuelle Fassung der „Hinweise zur Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Greven“ sowie weitere Dokumente finden Sie hier:

  • Hinweise zur Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Greven finden Sie im Downloadbereich.

Einsatzvorbereitung

Die Feuerwehr versucht möglichst auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Damit beim Einsatz alles reibungslos funktioniert, bereitet sich die Feuerwehr auf mögliche Szenarien vor. Dazu gehören die Vorhaltung aktueller Feuerwehrpläne von besonderen Gebäuden und Objekten sowie die Vorplanung von Einsatzabläufen in Form von Einsatzplänen.

Die Einsatzvorbereitung beginnt bei der Planung „alltäglicher“ Ereignisse mit der Festlegung, mit wie vielen Fahrzeugen und Einsatzkräften auf eine Schadensmeldung reagiert wird, und reicht bis zur Vorplanung von Kommunikationsabläufen bei Großschadensereignissen und Katastrophen.


Feuerwehrpläne / Feuerwehrlaufkarten

Die Feuerwehr muss sich im Notfall schnell orientieren können. In weitläufigen und verzweigten Gebäuden ist dies nicht immer einfach. Bei besonders großen baulichen Anlagen oder Betrieben mit speziellen Risiken stehen den Einsatzkräften spezielle Feuerwehrpläne zur Verfügung, die wesentliche Angaben zum Grundriss, Nutzung und Anlagentechnik von Gebäuden und Objekten enthalten. Die Feuerwehrpläne sind eine wichtige Grundlage für die unmittelbare Einsatztaktik.

Auf Anforderung durch die Feuerwehr beauftragen die Eigentümer bzw. Betreiber der Gebäude und Anlagen Fachplaner mit der Erstellung solcher Feuerwehrpläne. Die Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehrpläne im Stadtgebiet Greven bieten hierbei eine Hilfestellung und ersparen allen Beteiligten aufwändige Abstimmungsgespräche.

  • Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Stadtgebiet Greven finden Sie im Downloadbereich.